Kampfmittelsondierung

In Hessen wird im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen für Flächen, die in einem potentiellen Bombenabwurfgebiet oder im Bereich von Flakstellungen lagen oder andersweitig militärisch genutzt wurden, durch den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen eine systematische Überprüfung / Sondierung auf militärische Kampfmittel beauflagt. Dabei hat grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme zu erfolgen.

In Rheinland-Pfalz wird im Vorfeld von Baumaßnahmen grundsätzlich eine Kampfmittelsondierung empfohlen.

Dafür bieten wir Ihnen eine flächige geomagnetische Kartierung zur Ausweisung von Verdachtspunkten an. Die Tiefenreichweite bei dieser Oberflächendetektierung beträgt abhängig von den Gegebenheiten vor Ort bis zu 3,50 m – 5,00 m. In speziellen Fällen kommt ein elektromagnetisches Verfahren (TDEM) zum Einsatz; hier beträgt die Tiefenreichweite etwa 2,00 bis 2,50 m.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem gutachterlichen Bericht zusammengestellt. Darin werden gegebenenfalls die erfassten Verdachtspunkte aufgelistet und ein entsprechendes Räumkonzept vorgeschlagen.