Kampfmittelsondierung und Räumung

Im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen wird für Flächen, die in einem potentiellen Bombenabwurfgebiet oder im Bereich von Flakstellungen lagen oder andersweitig militärisch genutzt wurden, durch den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen eine systematische Sondierung auf militärische Kampfmittel beauflagt.
Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine flächige geomagnetische Kartierung zur Ausweisung von Verdachtspunkten an. Die Tiefenreichweite bei dieser Oberflächendetektierung beträgt bis zu 3,50 m – 5,00 m. In speziellen Fällen kommt ein elektromagnetisches Verfahren (TDEM) zum Einsatz; hier beträgt die Tiefenreichweite etwa 2,00 bis 2,50 m.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem gutachterlichen Bericht zusammengestellt. Darin werden gegebenenfalls die erfassten Verdachtspunkte aufgelistet und ein entsprechendes Räumkonzept vorgeschlagen. Die Aufgrabung der Verdachtspunkte erfolgt unter Anweisung unserer Befähigungsscheininhaber nach §20 Sprengstoffgesetz. Dazu wird gemäß den Vorgaben der BG Bau und des staatlichen Kampfmittelräumdienstes ein sprenggeschützter Bagger eingesetzt. Der Einsatz unseres firmeneigenen Baggers gewährleistet eine zeitnahe Räumung.
Aufgedeckte Kampfmittel werden verwahrt und durch den KMRD abgeholt. Sprengkräftige Bomben und/oder Granaten werden nicht geborgen, da auch diese Aufgabe dem KMRD obliegt. Für diesen Fall wird die Baustelle stillgelegt. Der KMRD legt dann die weitere Vorgehensweise fest und übernimmt auch ggf. die Entschärfung.